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Finanzierung

Für die Heilpädagogik können die Kosten auf Antrag nach

dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII §53, 54) oder nach dem

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §35a) von den zuständigen

Sozial- oder Jugendämtern übernommen oder privat in Anspruch genommen werden.

Ohne finanzielle Unterstützung können die Leistungen auch privat gebucht werden.
 

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