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Finanzierung
Für die Heilpädagogik können die Kosten auf Antrag nach
dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII §53, 54) oder nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §35a) von den zuständigen
Sozial- oder Jugendämtern übernommen oder privat in Anspruch genommen werden.
Ohne finanzielle Unterstützung können die Leistungen auch privat gebucht werden.
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